ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LEIHARTIKEL SOMMER

  1. Der Reservierungsauftrag erlangt Gültigkeit mit der Zahlung vor Ort in Bar oder mit EC- / Kreditkarte.
  2. Wir halten ihre Reservierung bis Geschäftsschluss des Reservierungstages aufrecht. Nach dieser Frist verliert die Reservierung ihre Gültigkeit.
  3. Der Mietvertrag kommt zwischen dem reservierenden Kunden und Sport-Souvenir Patterer GmbH zu Stande.
  4. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.
  5. Die Weitergabe des E-Bikes an dritte Personen ist nicht gestattet.
  6. Der Mietpreis ist im Normalfall bei Mietbeginn direkt im Shop zu entrichten.
  7. Verleih und Rückgabe des Mietgegenstands / der Mietgegenstände ist nur in unseren Geschäftsräumlichkeiten, Oberkrimml 95, 5743 Krimml, während der Öffnungszeiten möglich.
  8. Bei Diebstahl oder Verlust muss der Mieter bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und beim Vermieter melden. Eine Bestätigung durch die Polizei ist vorzulegen und der Zeitwert des Materials zu ersetzen!
  9. Bei Schäden wird der Selbstbehalt je nach Aufwand berechnet. Mit dem Sorglos Paket entfällt der Selbstbehalt bei Sturzschäden sowie bei Diebstahl.
  10. Im Falle, dass das geliehene Material, aus welchen Gründen auch immer nicht ordnungsgemäß zurückgebracht wird, so wird seitens des Vermieters nach Ablauf von 7 Tagen automatisch Anzeige wegen Diebstahl gegen den Mieter erstattet.
  11. Im Fall einer Verletzung oder Krankheit des Mietenden während der Mietzeit gilt folgende Regelung: bei sofortiger Rückgabe der Mietgegenstände und Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgt keine Berechnung des Miettarifes ab Ausstellungsdatum des Attests.
  12. Wenn das Leihgerät in Folge ungünstiger Witterung oder anderen Behinderungen nicht verwendet werden kann, wird der bezahlte Mietpreis nicht erstattet.
  13. Persönliche Daten, die im Zuge der Geschäftsabwicklung angegeben werden, werden unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften, ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage und Reservierung verarbeitet und genutzt. Eine dauerhafte Speicherung erfolgt nur mit der ausdrücklichen Zustimmung (im Zuge der Kundenregistrierung,…) des Mieters. Diese Zustimmung kann jederzeit und kostenlos widerrufen werden, z.B. per E-Mail an office@patterer.info. Die Daten des Mieters werden weder verkauft, vermietet oder Dritten verfügbar gemacht.
  14. Rabatt: Spezielle Gästekarten-Ermäßigung (nur Gästekarten ausgestellt in Krimml-Hochkrimml). Vorlage der Gästekarte bei Beginn der Ausleihe.
  15. Der Mieter haftet für alle Schäden, die auf unsachgemäßes oder fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Abstellung des Fahrzeuges und die nachweisliche Sicherung und Versperrung an geeigneten Abstellplätzen verantwortlich. Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, gehen zu Lasten des Mieters.
  16. Der Einsatz der Mietgegenstände auf Downhill-Strecken, in Bike-Parks oder auf Trails ist ausdrücklich verboten! Jegliche Schäden, die auf derartige Einsätze zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen und gehen zu 100% zu Lasten des Mieters!
  17. Eine Haftung des Vermieters auf Sach- und Personenschäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter weder für Unfälle noch sonstige Ereignisse (technische Defekte z.B. Reifenpanne) währen der Vermietung haftet und erklärt, umfangreich auf den Betrieb des E-Bikes eingeschult worden zu sein. Der Mieter verpflichtet sich bei Defekten selbst Abhilfe zu schaffen.
  18. Der Mieter überzeugt sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des Fahrrades und teilt eventuelle Mängel und Schänden unverzüglich mit. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich vor Übernahme des E-Bikes im Verleihvertrag zu vermerken. Nachträgliche Reklamationen sind nicht zulässig. Der Mieter hat das E-Bike sorgsam und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten um Schäden zu vermeiden.
  19. Der Mieter kennt die gültige Straßenverkehrsordnung und erklärt, zur Lenkung des E-Bikes berechtigt und in der körperlichen und geistigen Voraussetzung zu sein.
  20. Gerichtsstand ist Zell am See.

Wir bitten um eine angemessene Behandlung des Material, danken für das Vertrauen und wünschen einen angenehmen Aufenthalt!

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